Es fand ein sehr eigenartiges Ereignis statt, das auf das Bestehen von Rechtsabkommen zwischen Spanien und Belgien hinwies. Es ist sehr seltsam, dass Belgien Baskin Jaione Jauregi diese Woche nach Spanien gebracht hat, nachdem die Köchin 17 Jahre offen im belgischen Exil gelebt hatte.
In all den Jahren hatte Spanien die Auslieferung der Baskin wiederholt gefordert, doch Belgien hatte das Ansinnen stets auch mit dem Hinweis auf die Gefahr abgelehnt, dass Jauregi in Spanien gefoltert werden könnte. Es ist bekannt, dass Spanien immer wieder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für willkürliche Inhaftierungen und für Folter und Misshandlungen verurteilt wird. Davon sind sogar Journalisten betroffen, deren Kommunikationsmedien unrechtmäßig geschlossen worden waren.
Da sich Belgien in den letzten Jahren immer wieder auch geweigert hat, katalanische Exilpolitiker wie den ehemaligen Regierungschef Carles Puigdemont an Spanien auszuliefern, sich auch bei Musikern und der Meinungsfreiheit nicht von der trickreichen spanischen Justiz hat an der Nase herumführen lassen, zuletzt sogar dem Obersten Gerichtshof in Madrid Kompetenzen im Fall eines katalanischen Politikers abgesprochen hat, ist die Auslieferung der Baskin besonders merkwürdig.
Denn ohnehin sind die Vorwürfe gegen Jauregi offensichtlich längst verjährt, worauf ihr Anwalt immer wieder hingewiesen hat und neu ist das auch nicht, wie der Fall der baskischen Journalistin Nekane Txapartegi gezeigt hatte, die im Schweizer Exil lebt. Jauregis Anwalt Alfonso Zenon hatte, bevor sie nach der Auslieferung vor den Nationalen Gerichtshof in Madrid gebracht wurde, erklärt: «Ich erwarte nichts anderes als ihre Freilassung.»
Zenon hatte gute Argumente dafür, dass Jauregi nach spanischem Recht niemals hätte inhaftiert werden dürfen, wie es letztlich Richter José de la Mata an dem Sondergericht angeordnet hat.
Quelle: Telepolis